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Valentin Gashi
Geschäftsführer
Was sind Branchenzuschläge?
Als Branchenzuschläge bezeichnet man die prozentualen Aufschläge auf den eigentlichen Tariflohn der vereinbarten Stammentgeltgruppe (EG). Somit soll eine stufenweise Annäherung des Lohnes auf das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters im Entleiherbetrieb erfolgen. Je nach Branche ist ein Zuschlag von bis zu 65% auf das eigentliche Tarifentgelt möglich.
Die Zahlung von Branchenzuschlägen gilt für alle Unternehmen bzw. Zeitarbeitnehmer in Deutschland, sofern sie dem jeweiligen Industriezweig bzw. der jeweiligen Branche zugehören und dort tätig sind. Voraussetzung für den Erhalt von Branchenzuschlägen und deren stufenweise höhere Angleichung ist, dass der Zeitarbeitnehmer ununterbrochen im selben Entleiherbetrieb einer dem Tarifvertrag zugehörigen Branche im Einsatz ist. Eine Neuberechnung der Branchenzuschläge erfolgt erst, wenn der Einsatz im Entleiherbetrieb von mehr als 3 Monaten unterbrochen ist (genau: 3 Monate und 1 Tag).
Seit Inkrafttreten der neuen AÜG-Reform zum 01. April 2017 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Zeitarbeitnehmer einen gleichwertigen Lohn wie entsprechende Stammmitarbeiter erhalten, das sogenannte "Equal Pay".
Erfolgt der Einsatz eines Zeitarbeitnehmers bei einem Entleiherbertrieb ohne Branchenzuschlagstarif, so hat er nach einem ununterbrochenen Überlassungszeitraum von 9 Monaten Anspruch auf die entsprechende Lohnanpassung.
Bei Entleiherbetrieben, bei denen ein Branchenzuschlagstarif vorliegt, erfolgt die Angleichung an "Equal Pay" innerhalb der ersten 15 Monate stufenweise, bei ununterbrochener Überlassung an ein- und denselben Entleiherbetrieb. Ab Beginn des 16. Monats muss der Zeitarbeitnehmer dann einen Stundenlohn erhalten, der mit dem tarifvertraglichen Stundenentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters der Branche gleichwertig ist.
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